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Plansecur-Finanztipps zur Abgeltungsteuer: Was Anleger im Dezember noch tun können

08.12.2008
Plansecur
Erfahren Sie mehr...

Knapp vier Wochen vor dem Start der Abgeltungsteuer besteht jetzt die letzte Möglichkeit, sich noch auf die geplanten Änderungen einzustellen. Die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur (Kassel) hat sechs Tipps für Verbraucher zusammengestellt.

1. Sichern Sie sich Bestandsschutz:
Kursgewinne von Fondsanteilen, die Sie noch 2008 kaufen, unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Stattdessen gilt hier das alte Steuerrecht, wonach diese nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei bleiben.

2. Konsolidieren Sie Ihre Depots:
Wenn Sie noch 2008 Ihre Depots in einem einzigen zusammenfassen, können Sie zukünftig die Möglichkeit der Verlustverrechnung über eine Depotstelle nutzen und zusätzlich die hohe Pauschalbesteuerung bei Überträgen nach 2008 vermeiden. Außerdem fällt weniger Aufwand an, als wenn zum Beispiel Freistellungsaufträge im einen Depot zu hoch und im anderen zu niedrig angesetzt wurden.

3. Richten Sie ein Zweitdepot ein:
Bei Verfügungen sowie erneuten Einzahlungen ist es sinnvoll, Altbestände von Neubeständen zu trennen. Das ist insofern relevant, als dass der Fiskus bei Verkäufen unterstellt, dass gemäß dem Fifo-Prinzip (first in, first out) immer die zuerst erworbenen Papiere veräußert werden, was oft nicht gewollt sein dürfte.

4. Prüfen Sie Ihre Investitionen:
Es kann sinnvoll sein, erst für 2009 geplante Investitionen zeitlich in dieses Jahr vorzuziehen, um diese Fondsanteile vor der Abgeltungsteuer zu schützen. Je nach Risikoempfinden und Zeithorizont können beim aktuellen Kursniveau durchaus auch Chancen zum Einstieg gesehen werden.

5. Lassen Sie Ihr Depot optimieren:
Lassen Sie Ihre Vermögensstruktur wissenschaftlich fundiert und langfristig planen und dabei Produkte wie zum Beispiel Dach- oder Mischfonds berücksichtigen.

6. Berücksichtigen Sie andere Produktgattungen:
Verfügen Sie über längerfristig zu investierende Mittel, erwägen Sie die Beimischung von geschlossenen Fonds, da diese in aller Regel nicht der Einkunftsart Kapitalvermögen und somit auch nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Auch fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen erfahren in Zeiten der Abgeltungsteuer tendenziell eine Attraktivitätssteigerung. Zudem schonen beide Anlageformen den Sparerpauschbetrag.

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